Was ist ein Assistenzarzt oder eine Assistenzärztin?
Mediziner:innen, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und denen eine Berufserlaubnis (Approbation) erteilt wurde, arbeiten in der Regel für fünf bis sechs Jahre als Assistenzarzt oder Assistenzärtzin – abhängig vom angestrebten Fachgebiet. Sie werden heute als Ärzt:innen in Weiterbildung bezeichnet, da sie üblicherweise eine Facharztausbildung absolvieren.
Wo arbeiten Assistenzärzt:innen?
Diese Ärzt:innen können ihre Erfahrungen bei verschiedenen Arbeitgebern sammeln. Dazu gehören kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken, private Klinikkonzerne, konfessionelle Krankenhäuser sowie medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Facharztpraxen.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?
Generell werden Assistenzärzte und -ärztinnen nach Flächentarifverträgen bezahlt, in Ausnahmen auch nach Haustarifverträgen, die sich aber meist an den Flächentarifverträgen orientieren. Insofern gibt es nur in Ausnahmefällen Gehaltsunterschiede in den einzelnen Bundesländern. Der Verdienst von angestellten Assistenzärzt:innen in Arztpraxen oder MVZs fällt vergleichbar aus. Das Einstiegsgehalt liegt in der Regel zwischen 4.900 und 5.100 Euro brutto pro Monat (plus Zulagen).
Hierbei und auch bei den im Folgenden aufgeführten Entgelten handelt es sich um Grundgehälter. Viele Assistenzärzte müssen oder wollen in Krankenhäusern Bereitschaftsdienste verrichten, die das Gehalt aufbessern. Als Faustregel gilt, dass sich das Grundgehalt dadurch im Durchschnitt um rund 20 Prozent erhöht.