Überblick: Was ist eine kommunale Verwaltung?
Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus mehr als 11.000 Kommunen zusammen – sie sind die kleinsten Verwaltungseinheiten innerhalb des Staatsgefüges. Man kennt sie als Gemeinden, Städte oder Landkreise. Ihre jeweilige Verwaltung wird als kommunale Verwaltung oder auch Kommunalverwaltung bezeichnet.
In juristischer Hinsicht ist die Kommunalverwaltung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt öffentliche Aufgaben wahr, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort liegen. Untergebracht ist sie üblicherweise in einem Rathaus, Kreishaus oder Landratsamt. Ihr Leiter ist ein Hauptverwaltungsbeamter. Geläufige Bezeichnungen für diese Spitzenposition sind Bürgermeister, Oberbürgermeister beziehungsweise Landrat.
Kommunale Verwaltungen sind in mehrere Ämter oder Bereiche aufgeteilt, deren Mitarbeiter jeweils für unterschiedliche öffentliche Belange zuständig sind. In dieser Funktion sind sie auch unmittelbare Ansprechpartner für die Menschen, die in der Gemeinde oder in dem Landkreis leben.
Typische Verwaltungsbereiche sind
- Allgemeine Verwaltung
- Finanzen
- Recht, Sicherheit und Ordnung
- Schule und Kultur
- Familie und Soziales
- Bauen und Grünflächen
In größeren Kommunen und Städten sind die einzelnen Bereiche oft noch stärker ausdifferenziert und die Verwaltung ist in Dezernate gegliedert, die einzelne Fachbereiche mit ähnlichen Aufgaben organisatorisch zusammenfassen.
Auf Landkreisebene kommen übergeordnete Aufgaben hinzu. So sind dort zum Beispiel häufig Gesundheitsamt, Sozialamt und Jugendamt angesiedelt, die für alle Gemeinden im Landkreis zuständig sind. Gleiches gilt für größere und kreisfreie Städte.