In der Naturwissenschaftlichen Fakultät III, Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist folgende Stelle zu besetzen:
W3-Professur
„Phytopathologie und Pflanzenschutz“
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit herausragenden Forschungsleistungen, die in der Forschung molekulare Mechanismen der Interaktion zwischen Nutzpflanzen und phytopathogenen Mikroorganismen experimentell bearbeitet. Ausgewiesene Forschungsaktivitäten im Bereich der molekularen Phytopathologie werden erwartet; bisherige Forschungsansätze mit Nutzpflanzen und deren Pathogenen sowie Erfahrungen mit Feldexperimenten sind wünschenswert. In der Lehre vertritt die Professur das Fachgebiet Phytopathologie und Pflanzenschutz in Bachelor- und Masterstudiengängen der Agrar- und Nutzpflanzenwissenschaften sowie in interdisziplinären und postgradualen Ausbildungsgängen. Das Lehrangebot deckt das Fachgebiet in seiner vollen Breite ab und schließt die biologischen Grundlagen von Pflanze-Pathogen-Interaktionen als auch die Anwendung des chemischen und biologischen Pflanzenschutzes ein. Die Professur wird ein integraler Bestandteil der Profillinien der MLU – Transformation und Nachhaltigkeit – sein.
Erforderlich sind Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln und die Bereitschaft zur Beteiligung an bestehenden und geplanten Verbundinitiativen sowie zur Koordination von interdisziplinären Forschungsprogrammen. Darüber hinaus sollen Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Bereichen von Fakultät und Universität sowie mit außeruniversitären Forschungsinstituten genutzt und aktiv weiterentwickelt werden. Es wird erwartet, dass sich die Professur in den Forschungsschwerpunkten Pflanzenwissenschaften und Proteinfunktionen einbringt.
Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 35 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind insbesondere eine einschlägige Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen und pädagogische Eignung. Sie sollten hierfür durch den beruflichen Werdegang sowie durch entsprechende Veröffentlichungen ausgewiesen sein. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der universitären Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 34 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist seit 2009 als „familiengerechte Hochschule“ zertifiziert. Sie versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt aktiv bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden ausschließlich elektronisch über das Berufungsportal der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter:
https://berufungsportal.uni-halle.de/
bis zum
21.06.2024 erbeten. Mit der Bewerbung sollen ein aussagekräftiger Lebenslauf einschließlich wissenschaftlichen Werdegangs, Zeugnisse, Publikationsverzeichnis, der Nachweis universitärer Lehrerfahrung (einschließlich Evaluationen) und eine Dokumentation der bisherigen Drittmitteleinwerbungen hochgeladen werden. Eine Darstellung der zukünftigen Forschungsinteressen und der sich daraus ableitenden Forschungskonzeption und Kooperationsmöglichkeiten (maximal 2 Seiten) sowie ein Lehrkonzept (maximal 2 Seiten) werden ebenfalls erbeten.
Für weitergehende fachinhaltliche Informationen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Edgar Peiter
(Tel.: +49 345 55 22420, E-Mail:
edgar.peiter@landw.uni-halle.de).
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an diese E-Mail-Adresse nicht berücksichtigt werden.
Bei Nachfragen zum Berufungsportal wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Herrn Prof. Dr. Matthias Müller-Hannemann (E-Mail:
dekanat@natfak3.uni-halle.de).
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen. Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nicht erstattet.