Die Medizinische Fakultät besetzt an der Medizinischen Klinik 4 – Nephrologie und Hypertensiologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Immunologie der Niere
(Tenure Track)
zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Zu den Aufgaben der Professur gehört, das Fach Immunologie mit besonderem Fokus auf die Niere in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Der Fokus der Professur liegt dabei auf der Erforschung von immunologischen Prozessen, die zur Entstehung, Prävention oder Therapie von (auto-)immunologisch begründeten Erkrankungen der Niere beitragen sowie die Regulation der Abstoßung oder die Toleranz von Nierentransplantaten betreffen. Voraussetzungen sind eine hohe Kompetenz in der Erforschung des Immunsystems sowie eine nachweisbare Expertise in der Translation dieser Erkenntnisse in die Klinik. Weiter wird erwartet, dass sich die Professur in die immunologische und nephrologische Lehre einbringt.
Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung), insbesondere im TRR374, wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre. An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B.Sc.; M.Sc.), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend Medizintechnik und Integrated Immunology.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Bei entsprechender Qualifikation ist auch ein Einsatz in der Krankenversorgung möglich.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten] sowie Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) [vorzugsweise in englischer Sprache] webbasiert unter
https://berufungen.fau.de bis zum
04.08.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter
med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.