Die Medizinische Fakultät besetzt an der Psychiatrischen und Psychotherapeutischen Klinik voraussichtlich zum 1. April 2026 eine
W3-Professur für Psychiatrie und Psychotherapie
Zu den Aufgaben gehört, das Fach in Forschung, Lehre und Krankenversorgung angemessen zu vertreten. Darüber hinaus ist die Professur mit der Leitung der Psychiatrischen und Psychotherapeutischen Klinik am Uniklinikum Erlangen verbunden. Die Psychiatrische und Psychotherapeutische Klinik vertritt das gesamte Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie. Der Klinik angegliedert sind die selbständigen Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Es wird eine Persönlichkeit mit umfassender Erfahrung gesucht, die mehrjährige Leitungserfahrung sowohl im klinischen als auch im wissenschaftlichen Bereich aufweist und über Kompetenzen in Personal- und Unternehmensführung verfügt. Erwartet wird sowohl wissenschaftlich wie auch klinisch eine enge Kooperation mit den nahestehenden Fächern und den Kliniken des Uniklinikums Erlangen.
Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung) wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre. An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B.Sc.; M.Sc.), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend Medizintechnik und Integrated Immunology.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Zusätzlich ist die Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie nachzuweisen.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der chefärztlichen Leitung der klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidationsrechts vertraglich zu regeln, wobei für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn schon bisher eine Liquidationsberechtigung aufgrund einer chefärztlichen Leitungsfunktion im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (C4 / W3) bestand.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungbevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter
https://berufungen.fau.de bis zum
21.07.2024
erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter
med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.